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Sicherheitstipps

Rauchmelder - Lebensretter

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
  • für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014
  • allen Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Gesetzliche Grundlage

Der Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (Drucksache 15/3251) – vom 19.03.2013 sieht vor, den §15 LBO-BW durch den folgenden Absatz 7 zu ergänzen: (7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst. 

Mindestleistungsmerkmale

Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt.

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
  • Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. 
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

Qualitätsmerkmale

  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
  • Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
  • Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
  • Zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender

Qualitätszeichen

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2012 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01

Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.

Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

Weitere Informationen

Weitere und ergänzende Informationen erhalten Sie über die nachfolgenden Links:

Tipps zum sicheren Umgang mit dem Gasgrill

Landesbranddirektor Hermann Schröder: „Achten Sie beim Grillen auf sachgerechten Umgang mit Flüssiggasflaschen“

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit starten auch die Grillfreunde wieder in die schönste Zeit des Jahres. Damit das Grillfest auch zu einem richtigen Vergnügen und die gute Stimmung nicht abrupt getrübt wird, sollten Sie beim Grillen vor allem an Ihre Sicherheit denken.

Bei Grillfreunden finden in letzter Zeit immer häufiger Gasgrills Verwendung, die bei richtiger Nutzung viel Freude machen. Leider kann es dabei zu schweren Unfällen mit schrecklichen Brandverletzungen kommen. Landesbranddirektor Hermann Schröder warnt: „Uns bereitet mehr und mehr der unsachgemäße und leichtfertige Umgang mit Flüssiggasflaschen Sorge. Wenn Schläuche und Druckregler nicht sachgerecht verbunden sind, kann Gas ausströmen und sich explosionsartig entzünden.“

Jedermann wisse, so Schröder weiter, dass Wasserhähne oder -schläuche rechts herum geschlossen und links herum geöffnet würden. Dagegen sei es bei Leitungen, Hähnen und Verbindungen, die brennbare Gase transportierten, gerade anders herum; sie hätten ein Linksgewinde. „Druckregler und Schläuche von Gasgrills und anderen gasbetriebenen Geräten werden an der Flüssiggasflasche links herum angeschlossen und rechts herum gelöst“, unterstrich der Landesbranddirektor.

Mit dieser „verkehrten Welt“ beim Leitungssystem von brennbaren Gasen solle verhindert werden, dass versehentlich brennbare Gase in Wasser- oder Druckluftleitungen geführt würden. Das Öffnungsventil der Gasflasche allerdings werde jedoch, wie gewohnt, links herum geöffnet und rechts herum geschlossen.

Kleinflaschenventile an den üblicherweise an Gasgrills betriebenen 5- und 11-kg-Flaschen, haben ein Ventil mit Dichtring. Hier erfolgt der Regleranschluss ohne Werkzeug von Hand, wodurch die Verbindung dicht wird. Ventile an Großflaschen (33 kg), die beim Grillen eher selten zum Einsatz kommen, müssen mit einem Schraubenschlüssel angezogen werden. Hier befindet sich der Dichtring in der Überwurfmutter des Reglers.

„Wenn Sie diese wenigen grundlegenden Tipps zum sicheren Umgang mit Flüssiggasflaschen beherzigen, dürfte Ihrem Grillvergnügen nichts mehr entgegenstehen“, sagte Hermann Schröder.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

Notruf 112

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie in Deutschland kostenlos und ohne Vorwahl die nächstgelegene Rettungs- bzw. Feuerwehrleitstelle. Beim Absetzen eines Notrufs sollten Sie die 5 W-Fragen beachten:

  1. Wo ist der Notfallort?
  2. Was ist passiert?
  3. Wie viele Verletzte?
  4. Welche Verletzungen?
  5. Warten auf Rückfragen!

Sie haben die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert? Dann beachten Sie bitte auch folgende Punkte:

  • Gehen Sie, wenn möglich auf die Straße und erwarten Sie das Eintreffen der Feuerwehr!
  • Machen Sie sich bemerkbar. So können wertvolle Sekunden optimal genutzt werden und müssen nicht durch die Hausnummernsuche verschenkt werden!
  • Weitere Maßnahmen, die es der Feuerwehr ermöglichen, schneller tätig zu werden wären beispielsweise das Öffnen von Schranken, Toren und Haustüren sowie das Einschalten der Weg- bzw. Außenbeleuchtung.

Hilfe - Was tun im Notfall!

Niemand denkt, dass es einen jemals selbst trifft. Aber was tun, wenn man in einer Notlage ist und wie vorbeugen damit es am Besten erst gar nicht soweit kommt? Hierfür haben wir diese Rubrik erstellt, welche viele Tipps und Informationen zur Vorbeugung und zum Verhalten in einer Notlage für Sie enthält.

Noch Fragen?

Sollte Sie ein Thema interessieren das hier nicht aufgeführt wird, können Sie über das Kontaktformular mit dem Webmaster Kontakt aufnehmen. Wir versuchen so schnellst wie möglich die Informationen zusammen zu tragen und für Sie aufzuarbeiten.

Brandschutzhinweise für Silvester

Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir, die Feuerwehren Baden-Württembergs möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass wir nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden...

Feuerwerk

  • Beachtet man nachfolgende Hinweise, so ist für ein sicheres Feuerwerkserlebnis zum Jahreswechsel viel getan:
  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
  • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten!
  • Gebrauchsanweisung beachten!
  • Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten!
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
  • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
  • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
  • Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Dekorationen und Ausstattungen

  • Einige wenige Punkte gibt es auch bei der Raumdekoration zu beachten:
  • Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.
  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!
  • Glimmende Zigarettenkippen vom Aschenbecher in einen Blecheimer umleeren oder mit Wasser ablöschen!

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt

  • Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben.
  • Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Unsere Telefonnummer: 112!

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

Blaulicht und Martinshorn - Was tun?

Fährt die Feuerwehr, der Rettungsdienst oder die Polizei zum Einsatz so geschieht dies oft unter Benutzung von Blaulicht und Martinshorn (Einsatzhorn), beides auch Sondersignal genannt.

 §38 der StVO Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen

Doch wie verhalte ich mich richtig, wenn sich mir ein Einsatzahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert?

Als Hilfestellung für Autofahrer hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel "Blaulicht und Martinshorn - was tun?" herausgegeben.

Sirenensignale und ihre Bedeutung

Sollte es zu einer größeres Katastrophe kommen, vor der die Bevölkerung sofort gewarnt werden muss, kann Sirenenalarm ausgelöst werden.

Jeder wird sicher schon einmal eine Sirenen-Alamierung gehört haben. Allerdings wird nicht jedem die Bedeutung der einzelnen Tonfolgen bekannt sein. Am ehesten ist das Sirenensignal "Feuer-Alarm" bekannt, die anderen wesentlich wichtigeren Sirenensignale kennen die wenigsten.

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, die das Sirenen-Alarmierungssystem nicht abgeschafft hat. Karlsruhe ist eine der wenigen Städte in Deutschland, die über ein flächendeckendes Sirenennetz mit 97 Sirenen in allen Stadtteilen verfügt. Im Falle einer Katastrophe werden die Karlsruher Bürger durch einen heulenden Alarmton gewarnt und aufgefordert ihr Radio einzuschalten, damit sie im Ernstfall die Anweisungen der Behörden befolgen können. So können die gesamte Stadt oder auch nur bestimmt Stadtteilen schnell gewarnt werden.

 

Hier eine Zusammenfassung der verschiedenen Sirenensignale, ihrer Bedeutung und Verhaltensanweisungen

Sirenensignal: Auf- und abschwellender Heulton, 1 Minute

Bedeutung: Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren

Es kann sich um alle Arten von Gefahren und Unglücken handeln, die sich in der Gemeinde oder im Umkreis ereignet haben.

Verhaltensregeln:

1. In das Haus, bzw. in die Wohnung gehen. Radio und Fernsehen einschalten und auf Durchsagen achten!
  • Bitte Regionalsender, wie z. B. SWR 1, SWR 3, SWR 4 oder Neue Welle benutzen. (Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen)
2. In geschlossene Räume bleiben!
  • Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen!
  • Kinder aus dem Freien ins Haus holen
  • Nehmen Sie schutzlose Passanten auf
  • evtl. Nachbarn verständigen
3. Fenster und Türen schließen!
  • Klimaanlage oder Belüftung ausschalten!
  • Nicht rauchen
  • Keine Funken verursachen!
4. Nicht telefonieren!
  • Greifen Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, ...) zum Telefon!
  • Verwenden Sie dann nur die Notrufnummer 112 und 110
  • Blockieren Sie nicht unnötig die Telefonleitungen

Sirenensignal: Dauerton, 1 Minute:

Bedeutung: Entwarnung

Wenn sie den Heulton eine Minute lang ohne Unterbrechung hören, bedeutet dies für sie eine Entwarnung bzw. das Ende der Gefahr. Diese Entwarnung erfolgt nach einem Katastrophenalarm.

Verhaltensregeln:

  • Sie sollten sich nach einer größeren Schadenslage über mögliche Einschränkungen in ihrem Tagesablauf informieren.

Sirenensignal: Dauerton: 3 x 15 Sekunden, Unterbrechung 2 x 7 Sekunden

Bedeutung:Feueralarm

Dieses Sirenensignal dient nur zur Alarmierung der Feuerwehr bei verschiedenen Einsätzen.

Verhaltensregeln:

  • Achten sie besonders als Verkehrsteilnehmer auf herannahende Einsatzfahrzeuge.

Anmerkung der Feuerwehr Wettersbach

Seit dem Jahr 2011 wird die Feuerwehr Wettersbach nicht mehr über Sirenen alarmiert. Die Alarmierung erfolgt seither ausschließlich über Funkmeldeempfänger.

Was tun bei Stromausfall?

Was passiert, wenn unser Stadtteil von einem Stromausfall betroffen ist?

Sie sitzen zu Hause im Dunkeln. Die Heizung sowie alle Elektrogeräte fallen aus. Auch ihr Radio oder Fernseher wird nicht mehr funktionieren. Telefon- und ISDN-Anlagen, sowie Schnurlose Telefone benötigen ebenfalls Strom. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Sendeanlagen der Mobilfunkbetreiber ausfallen. Kühlschrank oder Gefriertruhe können ein paar Stunden Stromausfall gut überstehen.

Unser Tipp

Sie sollten immer eine Taschenlampe und Ersatzbatterien an einer leicht zu ereichenden Stelle bereithalten, dazu ein paar Kerzen und Streichhölzer. Sehr sinnvoll ist außerdem ein batteriebetriebenes Radiogerät, um sich über den Ausfall informieren zu können.

Wenn Sie Hilfe brauchen

Sollten alle Telefone versagen, können Sie auch im Feuerwehrhaus Wettersbach Hilfe anfordern. Wir besetzen bei jedem größeren Stromausfall in Wettersbach unser Feuerwehrhaus. Auf Grund der hauseigenen Notstromversorgung können wir über Telefon oder Funk auch den Rettungsdienst oder die Polizei verständigen.

Ist Ihre Hausnummer sichtbar?

Die Feuerwehr hilft Ihnen...
...wenn sie Sie findet!

Bei Einsätzen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes geht es oft um Sekunden. Immer wieder vergeht allerdings zu viel Zeit da die Einsatzkräfte aufgrund schlecht sichtbarer Hausnummern das Objekt nicht sofort finden. Die Feuerwehr ist auf eine gut lesbare Hausnummer angewiesen um den Notfallort möglichst schnell zu finden. Die Feuerwehr Wettersbach empfiehlt aus diesem Grund:

Prüfen Sie unbedingt die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!

Die Hausnummern sollten vom öffentlichen Verkehrsraum aus gut zu sehen sein, ebenso ist eine gute Beleuchtung bei Dunkelheit ratsam. Verzichten Sie am besten auf besonders kunstvoll gestaltete Zahlen und wählen Sie besser große und eindeutig lesbare Ziffern. Achten Sie bitte auch darauf dass Ihr Hausnummerschild nicht von Pflanzen überwuchert wird. Befindet sich ein Gebäude nicht direkt am öffentlichen Verkehrsraum, so sollte es mit einem Hinweisschild an der Straße beschrieben werden.

Das Wespennest

Sie haben in ihren eigenen vier Wänden ein störendes Wespennest entdeckt und möchten es entfernen?

Hierbei ist Vorsicht geboten, da einige Wespenarten unter besonderem oder strengem Artenschutz stehen (Bundesartenschutzverordnung) und somit in ihrem Lebensraum nicht unnötig beunruhigt oder getötet werden dürfen. Man sollte daher erst einmal persönlich überlegen, ob das entdeckte Nest unbedingt entfernt werden muss. Für die eventuelle Entfernung empfiehlt es sich dann einen professionelle Schädlingsbekämper zu beauftragen, welcher eine Umsiedlung versuchen wird und die Insekten nur in den seltensten Fällen tötet.

Die Feuerwehr wird bei der Entfernung von Wespen nur sehr selten tätig, da dies meist nicht in ihren Tätigkeitsbereich fällt. Für einen Einsatz der Feuerwehr muss von einem Nest eine konkrete Gefährdung für Menschen ausgehen (beispielsweise Hornissennester in Kindergärten oder Krankenhäusern). In diesen Fällen kann die Feuerwehr im Rahmen der öffentlichen Gefahrenabwehr tätig werden.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei den Mitarbeitern der Ökologieabteilung des Umweltschutzes Karlsruhe (Telefon 0721/133-3101).

Verhalten nach einem Stich

In der Regel hat ein Stich für die betroffene Person, abgesehen von einer lokalen Rötung und Schwellung sowie leichten Schmerzen, keine schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen. Anderst sieht es jedoch bei den ca. 2-5 % der Menschen aus, welche gegen Insektenstiche allergisch reagieren. In diesem Fall kommt es zu weiteren Symptomen (z.B. Hautausschlag oder Juckreiz) und es sollte auf jeden Fall dringend ein Arzt aufgesucht werden. Kommt es sehr schnell nach einem Stich (insbesondere in der Hals- und Rachengegend) zu schweren Komplikationen wie Atemnot, Herz-Kreislauf-Problemen oder starken Schwellungen handelt es sich um eine potenziell lebensbedrohliche Situation, sodass eine sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes (Telefon 112) unbedingt erfolgen muss.

Als Ersthelfermaßnahmen sollte die Einstichstelle hierbei sofort gekühlt und ein eventuell noch vorhandener Giftstachel vorsichtig entfernt werden.

Brandschutzhinweise für die Adventszeit und das Weihnachtsfest

"Advent, Advent, die Wohnung brennt!
Erst ein Zimmer, dann zwei, dann drei, dann vier.
Spätestens jetzt steht die Feuerwehr vor der Tür!"

Dieser umgewan­delte Reim eines bekannten Advents­ge­dich­tes beschreibt sehr eindrucks­voll, dass jedes Jahr zur Advents- und Weihnachts­zeit aus dem frohen auch ein sehr trauriges Fest werden kann. Die Vernich­tung von Hab und Gut durch unsach­ge­mä­ßen Umgang mit Kerzen in der Wohnung ist noch die harmlo­seste Form. Leider sind nicht selten auch Menschen­le­ben zu beklagen, die eigentlich nur ein schönes, besinn­li­ches Weihnachts­fest mit ihrer Familie unter Kerzen­schein verbringen wollten. Dabei ist eigentlich alles ganz einfach und sicher, wenn man ein paar wichtige Sicher­heits­re­geln beachtet und sich bewusst ist, dass es nicht immer nur bei Anderen brennt. Die Feuerwehr möchte aufgrund ihrer jahre­lan­gen Erfahrung deshalb vorbeugend beraten und hat noch einmal die wichtigs­ten Tipps rund um den Weihnachts­brand­schutz zusam­men­ge­fasst.

Allgemeine Brand­schutz- und Sicher­heits­hin­weis

  • Nur unbeschä­digte und nicht brennbare Kerzen­hal­ter verwenden.
  • Streich­höl­zer und Feuerzeuge an einem für Kinder nicht erreich­ba­ren Platz aufbe­wah­ren, aber Kinder unter Aufsicht und richtiger Anleitung Kerzen anzünden lassen.
  • Ausrei­chen­den Sicher­heits­ab­stand zu brenn­ba­ren Materia­lien und zu den Zweigen einhalten.
  • Brennende Kerzen niemals unbeauf­sich­tigt und Kinder nie mit brennenden Kerzen allein im Zimmer lassen.
  • Abgebrannte Kerzen recht­zei­tig auswech­seln.
  • Den Rauch verlö­schen­der Kerzen nicht direkt einatmen.
  • Rauch­bil­dung und Wieder­auf­flam­men durch Befeuchten des glimmenden Dochts vermeiden.
  • Im Zimmer einen wasser­ge­füll­ten Eimer, eine wasser­ge­füllte Gießkanne oder Garten­spritze oder besser einen Feuer­lö­scher griff­be­reit halten.
  • Alle Famili­en­mit­glie­der müssen wissen, wie sie sich bei einem Brand verhalten sollen.
  • Ein Rauch­mel­der ist nicht nur ein kosten­güns­ti­ges, sondern auch ein ganz sinnvolles Weihnachts­ge­schenk und warnt bei Nacht vor giftigem Brandrauch bei Bränden!

Advents­kranz und Advents­ge­ste­cke

  • Keinen trockenen Advents­kranz oder kein trockenes Advents­ge­steck kaufen.
  • Advents­kranz oder - gesteck auf feuerfeste Unterlage stellen und Kerzen­hal­ter aus feuer­fes­tem Material verwenden.
  • Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materia­lien aufstellen und entzünden. ( Gekippte oder offene Fenster lassen den Vorhang bei einem Windstoss weit in der Raum hinein wehen)
  • Brennende Kerzen nie unbeauf­sich­tigt lassen; auch beim kurzfris­ti­gen Verlassen des Zimmers löschen.
  • Abgebrannte Kerzen recht­zei­tig auswech­seln.
  • Streich­höl­zer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren Ort aufbe­wah­ren.
  • Kinder solten nur unter anleitung von Erwach­se­nen mit Streich­holz und Feuerzeug umgehen.
  • Trockene Zweige von Advents­ge­ste­cken durch frisches Tannengrün ersetzen.

Weihnachts­baum

  • Weihnachts­baum erst kurz vor dem Fest kaufen und darauf achten, dass er nicht schon nadelt.
  • Bis zu den Festtagen den Baum möglichst im Freien aufbe­wah­ren.
  • Kippsi­che­ren Baumstän­der verwenden, der den Baum auch mit Wasser versorgt.
  • Achten sie auf ausrei­chen­den Sicher­heits­ab­stand zu leicht brennbaren Materia­lien.
  • Sofern Sie Wachs­ker­zen bevorzugen, befestigen Sie diese so, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; verwenden Sie Kerzen­hal­ter aus feuer­fes­tem Material.

Elektri­sche Beleuch­tung kann eine Alter­na­tive zu Wachs- oder Stearin­ker­zen sein, besonders wenn noch kleine Kinder im Haushalt leben. Sie muss aber den deutschen Sicher­heits­be­stim­mun­gen entspre­chen und VDE- oder GS-Prüfzei­chen aufweisen.

  • Christ­baum­schmuck aus nicht brennbarem Material verwenden.
  • Kerzen am Baum von oben nach unten anzünden und umgekehrt wieder löschen.
  • Niemals Wunder­ker­zen in der Nähe des Baumes anzünden.
  • Sie entwickeln beim Abbrand hohe Tempe­ra­tu­ren und können den Baum in Brand setzen!
  • Stellen Sie für den Fall eines Falles Lösch­mit­tel griff­be­reit. mindestens einen Eimer mit Wasser.

Was tun, wenn es doch brennt?

  • Lösch­ver­su­che unter­neh­men, aber nur wenn es noch gefahrlos möglich ist! Brandrauch ist hochgif­tig! Sonst sofort den Brandraum verlassen.
  • Tür des Brandrau­mes schließen, aber nicht abschlie­ßen!
  • Feuerwehr rufen - Notruf 112.
  • Mitbe­woh­ner und Nachbarn warnen.
  • Vor dem Haus die Feuerwehr einweisen und infor­mie­ren!
  • Mit ein bisschen Umsicht und Vorsicht wird es wieder ein schönes Weihnachts­fest - für alle Einwohner, aber auch für alle Feuer­wehr­an­ge­hö­ri­gen mit ihren Familien ohne Einsatz.

Quelle: Branddirektion Karlsruhe

Bei Stau: Rettungsgasse bilden

Was ist eine Rettungsgasse?

Als Rettungsgasse bezeichnet man eine auf mehrspurigen Autobahnen und Außerortsstraßen von Autofahren gebildete Gasse in der Mitte der Fahrbahn. In Deutschland ist dies bereits seit 1982 Pflicht sobald es zu stockendem Verkehr kommt, gesetzlich geregelt in § 11 Abs. 2 StVO.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden sobald es zu einem Rückstau kommt und der Verkehr stockt, nicht erst wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Alle Fahrzeuge auf der linken Spur fahren soweit wie möglich nach links, alle anderen soweit wie möglich nach rechts, auch auf den Pannenstreifen.

Welche Vorteile hat die Rettungsgasse?

Die Einsatzkräfte erreichen Einsatzstellen auf der Autobahn erheblich schneller, da ein zeitraubendes sich durch den Stau einen Weg bahnen entfällt. Bei Verkehrsunfällen zählt für die Betroffenen oft jede Sekunde so dass dieser Zeitgewinn manchmal über Leben und Tod entscheiden kann. Auch die Feuerwehr Wettersbach erlebt bei ihren Einsätzen auf der Autobahn oft, dass die Anfahrt bei Staubildung extrem erschwert ist und mit einem großem Zeitverlust einher geht. Ein Zeitverlust welcher durch die konsequente Bildung einer Rettungsgasse verhindert werden kann.

Bitte bedenken Sie: Die Rettungsgasse hilft Leben zu retten. Auch Sie können einmal auf der Straße in die Situation kommen, auf schnelle Hilfe angewiesen zu sein.


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